Rechtsprechung
   BVerwG, 27.01.1959 - I C 250.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,239
BVerwG, 27.01.1959 - I C 250.54 (https://dejure.org/1959,239)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1959 - I C 250.54 (https://dejure.org/1959,239)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1959 - I C 250.54 (https://dejure.org/1959,239)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 8, 121
  • NJW 1959, 834 (Ls.)
  • MDR 1959, 513
  • BB 1959, 425
  • DÖV 1959, 629
  • JR 1959, 352
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1959 - I C 250.54
    Diese den herkömmlichen Begriff des Berufs erweiternde Auslegung steht auch mit den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 11. Juni 1958 (BVerfGE 7, 377 [397 ff.]) in Einklang.

    Sollte die gesetzliche Kontrolle dieses Verkehrs noch Lücken aufweisen, so vermag dies nicht die Aufrechterhaltung der Bedürfnisprüfung zu rechtfertigen, da die vom Betäubungsmittelverkehr noch ausgehenden Gefahren mit anderen verfassungsmäßigen Mitteln - durch Maßnahmen des Gesetzgebers - beseitigt - werden können (vgl. BVerfGE 7, 377 [405 ff.]).

  • BVerwG, 22.11.1956 - I C 221.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1959 - I C 250.54
    Diese vom Gesetzgeber offengelassene Dispenslücke, die der Praxis der Behörden einen weitgehenden Spielraum gewährt, läßt vermuten, daß der Gesetzgeber selbst die Bedürfnisprüfung nicht als ein unabweisbar notwendiges Mittel zum Schutz gegen eine Gefährdung der Volksgesundheit (BVerwGE 4, 167 [171]) angesehen hat.
  • BVerfG, 17.12.1958 - 1 BvL 10/56

    Mindestmilchmenge für den Milchhandel und Grundrecht der freien Berufswahl für

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1959 - I C 250.54
    Der Erwerb, die Verarbeitung und der Handel mit Betäubungsmitteln stellen damit einen Sonderberuf im Sinne des Art. 12 GG dar (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1958 [NJW 1959 S. 187]).
  • BVerwG, 29.11.1955 - I C 68.53
    Auszug aus BVerwG, 27.01.1959 - I C 250.54
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann das in Art. 12 GG gewährleistete Grundrecht der freien Berufswahl in seiner Wirksamkeit nicht von den Überwachungsmöglichkeiten abhängig sein (BVerwGE 2, 345 [346/47]; 5, 283 [285]).
  • BVerwG, 24.05.1956 - I C 99.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1959 - I C 250.54
    Daß sich auch juristische Personen auf das Grundrecht der Freiheit der Berufswahl berufen können, hat der Senat mehrfach ausgesprochen (vgl. BVerwGE 3, 304 [306]; 6, 145 [147]).
  • BVerwG, 21.01.1958 - I C 83.55
    Auszug aus BVerwG, 27.01.1959 - I C 250.54
    Daß sich auch juristische Personen auf das Grundrecht der Freiheit der Berufswahl berufen können, hat der Senat mehrfach ausgesprochen (vgl. BVerwGE 3, 304 [306]; 6, 145 [147]).
  • BVerwG, 04.07.1957 - I C 24.55
    Auszug aus BVerwG, 27.01.1959 - I C 250.54
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist als "Beruf" im Sinne des Art. 12 GG jede auf die Dauer berechnete, Erwerbszwecken dienende Betätigung anzusehen (BVerwGE 5, 171 [177]).
  • BVerwG, 24.10.1957 - I C 121.55
    Auszug aus BVerwG, 27.01.1959 - I C 250.54
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann das in Art. 12 GG gewährleistete Grundrecht der freien Berufswahl in seiner Wirksamkeit nicht von den Überwachungsmöglichkeiten abhängig sein (BVerwGE 2, 345 [346/47]; 5, 283 [285]).
  • BVerwG, 07.03.1968 - I C 118.64

    Erteilung der Erlaubnis zur Herstellung von Morphium und Codein als Arzneimittel

    Die Erlaubnis zur Herstellung von Morphium und Codein als Arzneimittel darf nicht wegen fehlenden Bedürfnisses versagt werden (Fortführung der in BVerwGE 8, 121 [BVerwG 27.01.1959 - I C 250/54] und DÖV 1961, 900 entwickelten Rechtsprechung).

    Das Berufungsgericht ist in Anknüpfung an die Urteile des Senats vom 27. Januar 1959 (BVerwGE 8, 121 [BVerwG 27.01.1959 - I C 250/54]) und vom 27. April 1961 (DÖV 1961, 900) der Ansicht, daß den Klägern die Erlaubnis nicht wegen fehlenden öffentlichen Bedürfnisses verweigert werden dürfe.

    Nach der Rechtsprechung des Senats zur Bedürfnisprüfung in der Betäubungsmittelgesetzgebung (BVerwGE 8, 121 [BVerwG 27.01.1959 - I C 250/54] [123]; DÖV 1961, 900) kann dieser Einwand keinen Erfolg haben.

    Schließlich hat der Senat in BVerwGE 8, 121 [BVerwG 27.01.1959 - I C 250/54] unter Hinweis darauf, daß der Weg, auf dem die Betäubungsmittelsucht Eingang in der Bevölkerung findet, in der Regel über das ärztliche Rezept führt, die Drosselung der industriellen Herstellung als Mittel zu ihrer Bekämpfung ausdrücklich abgelehnt und statt dessen die behördliche Überwachung genannt.

    Daneben würde die Produktion der Kläger weiterhin der besonderen Überwachungsregelung des Betäubungsmittelrechts unterliegen, die der Senat bereits in BVerwGE 8, 121 [BVerwG 27.01.1959 - I C 250/54] [125/26] gewürdigt hat.

  • BVerwG, 27.04.1961 - I C 92.60

    Zulässigkeit einer Bedürfnisprüfung hinsichtlich der Erteilung der Erlaubnis zum

    Die Erlaubnis zum Großhandel mit Betäubungsmitteln zu Arzneimittelzwecken darf nicht wegen fehlenden Bedürfnisses versagt werden (Fortführung der in BVerwGE 8, 121 [BVerwG 27.01.1959 - I C 250/54] entwickelten Rechtsprechung).

    Das Verwaltungsgericht ist unter Berücksichtigung der Ausführungen in dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1958 (BVerfGE 9, 39) hinsichtlich des Handels mit Milch und in Anlehnung an die Begründung des Urteils des Senats vom 27. Januar 1959 (BVerwGE 8, 121 [BVerwG 27.01.1959 - I C 250/54]) betreffend die Bedürfnisprüfung bei der Erteilung der Erlaubnis zum Erwerb und zur Verarbeitung von Kodein der Meinung, daß die Bedürfnisprüfung mit Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht vereinbar sei, zumal hier nur der Großhandel im Streite sei, der für die Beschaffung von Betäubungsmitteln durch Süchtige weitgehend ungeeignet sei und auch einfachere Überwachungsmöglichkeiten biete als der Einzelhandel.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 27. Januar 1959 (BVerwGE 8, 121 [BVerwG 27.01.1959 - I C 250/54]) die Zulässigkeit der Bedürfnisprüfung verneint, soweit es sich um die Erlaubnis zum Bezug und zur Verarbeitung von Kodein zu Arzneimittelzwecken handelt.

  • OVG Saarland, 18.12.1968 - I R 84/68

    Klage einer Stadt gegen eine Kreissparkasse auf Schließung einer Filiale im

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1979 - 2 A 60/78

    Rechtswidrigkeit der Versagung einer beantragten Erlaubnis zur Rechtsberatung ;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht